„Fröhliche Weihnacht überall“ verspricht das bekannte deutschsprachige Weihnachtslied. Ein schönes Weihnachtsfest kann man nicht nur zuhause mit seiner Familie und seinen Freunden verbringen, sondern auch mit seinen Patient*innen in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Pflegediensten. Auch wenn du Heiligabend vielleicht nur ungerne auf der Arbeit verbringst – wenn du das Lächeln und die Freude deiner Patient*innen wahrnimmst, nimmst du die unbeliebte Schicht vielleicht doch gerne in Kauf. Das solltest du alles zu den Weihnachtsschichten in der Pflege wissen:
Gesetzliche Sonn- & Feiertage in der Pflege
Heiligabend zählt in Deutschland nicht zu den gesetzlichen Feiertagen. Fällt der 24. Dezember auf einen Wochentag, muss man seiner normalen Arbeit nachgehen. In der Regel schließen Unternehmen an Weihnachten aber trotzdem schon eher, weshalb der 24. und der 31. Dezember als halbe Arbeitstage gesehen werden. In der Pflege ist das aber nicht möglich, da die Patient*innen weiter versorgt werden müssen. Im Gegensatz zum 24. Dezember, zählen der 25. & 26. Dezember, sprich der erste und der zweite Weihnachtstag, zu den gesetzlich festgelegten Feiertagen.
In Bezug auf die Pflege heißt es in §9 ArbZG und §10 ArbZG:
Oft gibt es dazu aber auch einen Paragraphen in deinem Arbeitsvertrag. Ob es möglich ist, dass du an Weihnachten eingesetzt wirst, kannst du also schon im Vorfeld klären.
Gemeinsame Planungen
Es lohnt sich für dich, wenn du an der Planung der Feiertagsdienste aktiv teilnimmst. Viele Leitungskräfte sind froh darüber, wenn sie von ihren Mitarbeiter*innen vorgeschlagen bekommen, wer an den Weihnachtstagen welche Schichten übernehmen kann. Durch eine Absprache mit allen Kolleg*innen findet ihr vielleicht eine gemeinsame Lösung, mit der alle zufrieden sind. Es gibt viele Leute, die niemanden haben, mit dem sie das Weihnachtsfest verbringen können und freiwillig den Dienst übernehmen. Sprich dich also mit deinen Kolleg*innen ab und erstelle mit ihnen einen Wunschplan, an dem sich eure Personalleitung gegebenenfalls orientieren kann.
Vorteile der Weihnachtsarbeit
Neben dem Ersatzruhetag, der dir laut § 11 ArbZG zusteht, gibt es noch ein paar andere Vorteile, die die Arbeit an Weihnachten mit sich bringt. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die „Weihnachtszuschläge“, viele Betriebe bieten diese aber trotzdem an, um ihren Mitarbeiter*innen einen Anreiz zu geben, die Schichten zu übernehmen. Das Einkommenssteuergesetz §3b legt fest, dass die Zuschläge für die tatsächlich gearbeitete Arbeit an diesen Tagen steuerfrei sind. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten. Am 24. Dezember ab 14 Uhr und am 25. & 26. Dezember darf das Verhältnis zum Grundlohn 150 Prozent nicht überschreiten, sofern der Grundlohn den Betrag von 50 Euro pro Stunde nicht überschreitet. Davon ausgeschlossen sind allerdings die Sozialbeiträge. Eine Beitragsfreiheit gilt hier nur, wenn der Grundlohn nicht mehr als 25 Euro die Stunde beträgt.
Lass dich nicht ausnutzen
Deine Rechte solltest du, gerade in Bezug auf die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, unbedingt kennen. Lass dich nicht ausbeuten! Du hast das Recht auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. Solltest du für einen Weihnachtsdienst eingeteilt werden und deshalb deinen Urlaub zwischen den Jahren nicht nehmen können, so muss dein Urlaubsanspruch auf das neue Jahr übertragen werden und verfällt nicht.
Wir haben in unserer Community nachgefragt
Eine Umfrage auf Instagram zum Thema ‚Arbeit in der Weihnachtszeit‘ hat ergeben, dass über die Hälfte unserer Follower*innen an den Feiertagen arbeiten müssen. 34 Prozent stimmten ab, die Schicht an Heiligabend zu übernehmen, 22 Prozent sind an Silvester tätig und nur neun Prozent der Abstimmenden haben frei über die Feiertage. Weitere 35 Prozent stimmten allgemein zu, arbeiten zu müssen, ohne zwischen den Festen zu unterscheiden. Eins steht aber für alle Pflegekräfte fest: Egal, zu welcher Zeit sie auf den Stationen die Stellung halten, sie gehören zu den größten Weihnachtshelden und haben sich viel Dankbarkeit und mögliche Entschädigungen verdient. Positiver Weise sehen dies die meisten Arbeitgeber ähnlich, sodass 74 Prozent unserer Community angaben, einen Feiertagszuschlag zu erhalten. Elf Prozent bekommen die Feiertage durch Weihnachtsgeld vergütet, drei Prozent erlangen Ausgleichstage und dafür kein Geld. Trotzdem stimmen leider immer noch elf Prozent ab, gar keine Entschädigungen gezahlt zu bekommen. Als Zeichen der Anerkennung sollte jedoch jeder Arbeitgeber überlegen, seinen Angestellten Zusatzzahlungen zu gönnen.
Weitere Weihnachtsthemen:
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Quellen:
Unternehmenswelt.de: www.unternehmenswelt.de/arbeiten-an-heiligabend-weihnachten-und-silvester
Domradio.de: www.domradio.de/themen/weihnachten
Pflegebibel.de: die-pflegebibel.de/feiertage-aber-nicht-fuer-pflegekraefte