In der Vergangenheit wurde stets darauf geachtet, dass dem Finanzministerium in der Krankenversicherung wenig Befugnisse zugesprochen werden. Doch ausgerechnet unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll sich genau das ändern. Dadurch würde eine Gesundheitsversorgung nach Kassenlage nicht weiter verhindert werden. Was heißt das nun konkret und welche Mitsprache erhält Christian Lindner genau?
Eine politische Praxis wird verworfen
Es ist Gang und Gebe, dass dem Bundesfinanzminister möglichst wenig Befugnisse bei Belangen der Krankenversicherung zugesprochen werden, damit eine Gesundheitsversorgung nach Kassenlage verhindert wird. Da müsste man fast meinen, dass unter dem aktuellen Gesundheitsminister Lauterbach so etwas erst recht nicht passieren sollte, da gerade er die Risiken bestens kennen sollte. Doch nun will genau dieser dem Finanzminister Christian Lindner eine Eingriffsmöglichkeit schaffen, die es bisher so noch nicht gab. Das bedeutet im Umkehrschluss, der Kassenwart entscheidet künftig, wie Patient*innen im Krankenhaus versorgt werden. Es geht also um die Festlegung, wie viele Pflegekräfte in Kliniken eingesetzt werden.
Lauterbachs „Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz”
Der Gesundheitsminister scheint jedoch gute Absichten zu hegen und so will er mit seinem neuaufgesetzten Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz neue Richtlinien schaffen. Konkret bedeutet das eine neu geplante Personalbemessung, die mit Absprache des Finanzministerium getroffen werden müsste. Darunter fallen beispielsweise die Bestimmung des Pflegebedarf von Pflegebedürftigen, die Zusammensetzung der Fachkräfte nach ihren Qualifikationen aber auch die Anzahl der in einer Station einzusetzenden Pflegekräfte. Könnte das ein erster Schritt in die richtige Richtung sein?
Das Finanzministerium miteinbeziehen: Kann das gut gehen?
Gegen den Pflegenotstand
Finanzministerium und Gesundheitsministerium: Da dürften einige Pflegekräfte zusammenzucken, doch Lauterbach und Lindner wollen an einem Strang ziehen. Ab 2024 soll die verbindliche Einführung des Systems geschehen, dann soll der Personalbedarf anhand des tatsächlichen Pflegeaufwands für Patient*innen bestimmt werden. Es ergibt sich eine Zeit für jeden einzelnen Pflegebedürftigen. Das funktioniert so: Patient*innen werden täglich je nach Pflegebedarf in unterschiedliche Leistungsstufen eingeteilt, dies geht einher mit Minutenwerten und daraus soll sich dann die optimale Zeit für den Personalbedarf ableiten. Sollte dieses System aufgehen, soll laut Lauterbach die erlaubte Abweichung zur Sollstärke des Personals schrittweise reduziert werden. Alle konkreten Vorgaben sollen per Rechtsverordnung festgelegt werden, bei denen der Finanzminister künftig mitentscheiden darf. Ob dies angesichts des fatalen Fachkräftemangels der richtige Ansatz ist, bleibt noch abzuwarten.