Geld in der Pflege: So gibts höhere Zuschläge für unregelmäßige Nachtarbeit
Nachtdienstler aufgepasst: Vielleicht ist das ja noch nicht jedem von euch bekannt, aber durch einige Gegebenheiten können höhere Nachtzuschläge verlangt werden. Erst jüngst hat das Bundesarbeitsgericht zu Gunsten unregelmäßiger Nachtdienste entschieden. Wir haben uns diesen Fall mal angeschaut. Alles Wichtige lest ihr hier.
Höhere Zuschläge aber wie?
Gelegentliche Nachtarbeit ist hier das Stichwort. Diejenigen, die also in der Dauernachtschicht sind, sind hiervon ausgenommen. Doch wieso gibt es diesen Zuschlag nur für unregelmäßige Nachtschichten? Eben genau deswegen, weil sie unregelmäßig sind und eine besondere Belastung dadurch vorliegt. Erst kürzlich entschied das Bundesarbeitsgericht, dass diese Regelung im Kern mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei.
Zwar sind in regelmäßigen als auch unregelmäßigen Schichten keine Unterschiede in den Aufgaben ersichtlich, jedoch hat es Auswirkungen auf andere Lebenssituationen wie zum Beispiel der Planbarkeit, dies bestätigt auch das Bundesarbeitsgericht. Genau darin liegt ein sachlicher Grund für einen möglich höheren Zuschlag.
Nachtarbeit ist genau was?
§6 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes, kurz ArbZG, bestimmt, dass Nachtarbeitnehmer*innen für Nachtschicht zwischen 23:00 und 06:00 Uhr einen angemessenen Zuschlag in Geld oder Zeit geltend machen können.
Laut Tarifvertrag in der Pflege müssen mindestens 15% Zulagen im Nachtdienst dazu gerechnet werden, egal wie regelmäßig diese sind. Außerdem kann im Tarifvertrag auch eine andere Arbeitszeit für die Nachtschicht geregelt sein, überprüft das also unbedingt und geht mit euren Vorgesetzten ins Gespräch.
Erhältst du bereits mehr Zuschläge bei unregelmäßigen Nachtdiensten?
Wichtig zu wissen
Eine Nachtschicht gilt erst, wenn sie für mindestens zwei Stunden verrichtet wurde. Heißt, wenn ihr von 15 Uhr bis 00 Uhr arbeitet, dann habt ihr leider keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag.
Außerdem hat euer Arbeitgeber oder eure Arbeitgeberin auch das Recht, euch anstelle des Nachtzuschlags einen Zeitausgleich einzuräumen.
Auch interessant: Zuschläge an Feiertagen und übers Wochenende: Das steht dir wirklich zu!
Quellen:
BAG/ArbZG