19 Dez 2023

Das sind die Pflegevorsätze und Ziele für das Jahr 2024

Symbolbild Vorsätze für Pflegekräfte
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Schon in den letzten Jahren ist in der Pflege vieles passiert. Die Zeit der Veränderungen ist aber noch lange nicht vorbei, denn noch immer muss eine Menge passieren! Auch im Jahr 2024 werden wieder einige Änderungen auf Deutschlands Einwohner*innen zukommen. Sowohl für diejenigen, die in der Pflege arbeiten als auch für diejenigen, die die Pflege in Anspruch nehmen. Im folgenden Artikel stellen wir dir alle Vorsätze für 2024 vor, die sich die Pflege gesetzt hat.

 

Mehr Lohn und mehr Urlaub bekommen

Seit dem 1. September 2022 gelten bereits höhere Mindestlöhne in der Pflege durch die Tariftreue. Auch 2023 sind die Löhne weiter gestiegen. Im neuen Jahr 2024 soll der Mindestlohn erneut steigen.

  • Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro
  • qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro
  • Pflegefachkräfte: 20,50 Euro

Zusätzlich erhalten Beschäftigte in der Altenpflege mehr bezahlte Urlaubstage. 2022 hatten Pflegekräfte in einer 5-Tage-Woche Anspruch auf sieben Tage Mehrurlaub zusätzlich zu den gesetzlichen 20 Tagen. 2023 und 2024 wird diese Zahl auf neun Tage erhöht. Wer bereits jetzt mehr Urlaubsanspruch hat, ist bei dieser Regelung nicht mit eingenommen.

Besonders interessant: 2023 haben bereits viele Kliniken ihre Urlaubstage drastisch erhöht. So bietet die Sophienklinik aus Hannover nun insgesamt 45 Urlaubstage für Vollzeitkräfte an. 2024 könnte also das Jahr werden, in dem immer mehr Pflegeunternehmen Vorbildern wie diesen folgen.

Mit der Pflegereform pflegende Angehörige mehr unterstützen

Im Mai 2023 wurde vom Bundestag das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Dieses tritt am 01.01. 2024 in Kraft und führt zu einer Pflegegelderhöhung von 5%. Dies betrifft die Leistungen der Angehörigen, die häusliche Pflege mit oder ohne Pflegepersonal leisten. Diese und weitere Neuerungen sollen zum einen die Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen unterstützen, aber vor allem sollen die Pflegekräfte in ihrem Arbeitsalltag vom neuen Gesetz profitieren. Pflegende Angehörige können durch die erhöhten Unterstützungsgelder gezieltere Pflege leisten und sorgen somit für Entlastungen des Pflegepersonals. Eine zusätzliche Entlastung entsteht, da pflegenden Angehörige ab Januar 2024, pro Jahr 10 Tage bezahlten Urlaub für die Pflege erhalten, wohingegen dies bisher nur einmalig möglich war. Dadurch erhoffte Besserungen der Arbeitsbedingungen und eine Stärkung der Pflegekräfte sollen weitere Ergebnisse der Reform sein.

In den Pflegeheimen sollen sich die Pflegegelderhöhungen aus einem Eigenanteil der Bewohner*innen und der Dauer, die sie schon im Heim verbringen, ergeben. Für das erste Jahr im Pflegeheim bedeutet dies eine Erhöhung um 15 % statt 5 % des Eigenanteils, für das zweite und dritte Jahr auf 30-50 % statt 25 % und für das vierte Jahr um 75 %, statt bisher 70 % des Eigenanteils. Obwohl dies nach einer gelungenen Reform zur Unterstützung der Pflegebedürftigen klingt, muss berücksichtigt werden, dass allein der Eigenanteil für einen Heimplatz derzeit bei guten 2.000 Euro im Monat liegt, der finanziell geleistet werden muss.

Alle Änderungen in der Pflegebranche 2024 – Die Pflegereform

  • Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % zum 01.01.2024
  • Anhebung der Pflegesachleistungen um 5 % zum 01.01.2024
  • Erhöhung des Zuschlags zu Pflegekosten in stationärer Pflege
  • Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 können ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen
  • Das Pflegeunterstützungsgeld für berufstätige pflegende Angehörige kann jetzt jährlich aufs Neue beansprucht werden

Das Pflegesystem in Krankenhäusern revolutionieren

Auch die Krankenhausreform wird ab dem 01.01.2024 gültig sein. Drei Hauptziele sind in der Reform vereint, die auf einem Eckpunkte-Papier zusammengefasst wurden.

Dank eines neuen Finanzierungssystems soll sich die wirtschaftliche Situation und der ökonomische Druck für Kliniken verbessern, da viele Krankenhäuser drohen in die Insolvenz zu gehen. Es soll nicht mehr oder zumindest weniger über Fallpauschalen abgerechnet werden, sprich Bezahlung pro Fall, sondern über Vorhaltepauschalen, durch die, die Dauer der Behandlung und die Beteiligung pflegender Arbeitskräfte berücksichtigt werden. Diese Pauschalen sollen die Existenz der Krankenhäuser garantieren, damit sie durch die höheren Umsätze und zusätzliche Gelder vom Bund erhalten bleiben können und weniger Kliniken tatsächlich schließen.

Zusätzlich wird eine Spezialisierung der Krankenhäuser angestrebt, sodass sich in Zukunft mehr auf einen medizinischen Behandlungsbereich fokussiert wird und in einer Klinik nur noch Fälle betreut werden, auf die es fachlich zugeschnitten ist.
Mit dem Transparenz gesetzt werden zum 01. Januar offiziell Behandlungs- und Leistungsinformationen eines Krankenhauses veröffentlicht, damit Patient*innen eine Art Übersicht einsehen können und eine Auskunft über die Behandlungsqualität einer Klinik erhalten.

Die Klinik- und Pflegereform steht in scharfer Kritik, da eine deutliche Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge Unzufriedenheit bei kinderlosen Bürgern ohne Entlastung hervorruft. Die Zukunft wird zeigen, ob die Reform ihre Ziele, die Pflegequalität zu verbessern, so auch umsetzten kann.

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Quellen:

Tagesschau www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhaeuser-reform-lauterbach

Bundesregierung: www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verbesserungen-im-pflegeberuf-1745564

Tagesschau: www.tagesschau.de/inland/pflegereform-hintergrund

Pflege.de: www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflege-2024

Tagesschau: www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/pflegereform-pflegeversicherung-lauterbach

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