Sie ist in aller Munde: Die festgelegte Corona-Prämie für Pflegekräfte. Doch sie sorgt auch für viele Diskussionen und Fragen: Wer bekommt die Prämie und wann genau kommt sie? Wer bezahlt das überhaupt? Nicht wenige haben schon jetzt den Glauben verloren und sind sich sicher: Das Geld kommt niemals bei mir an. Damit ihr genau Bescheid wisst und eure Kolleg*innen aufklären könnt, beantworten wir euch 13 Fragen zur Corona-Prämie.
WAS GENAU IST DIE CORONA-PRÄMIE?
Die Corona-Krise hat in bestimmten Berufen einen Ausnahmezustand verursacht. Die Pflege hat ohnehin schon mit Unterbesetzung und schlechten Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Der zusätzliche Stress und auch die erhöhte Infektionsgefahr soll jetzt laut Bund in Form einer einmaligen Sonderzahlung entlohnt werden. 28.600 Pflegeeinrichtungen, davon 14.100 ambulante Pflegeeinrichtungen und 14.500 teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen, sind verpflichtet, die Prämie zu zahlen.
WER BEKOMMT EINE SOLCHE PRÄMIE?
Die Prämie bekommen alle nach § 71 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Das sind alle Altenpflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste einschließlich Betreuungsdienste, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Jede*r Beschäftigte*r dieser Einrichtungen erhält das Geld, auch Beschäftigte im Bereich der Reinigung, Küche, Hauswirtschaft, Verwaltung usw. Egal ob kommerzielle oder öffentliche Einrichtungen oder auch Wohlfahrtsverbände inklusive kirchlicher Einrichtungen – der gesetzliche Anspruch ist trägerunabhängig.
Anspruch auf die Prämie haben Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich zum 31. Oktober 2020 (dem Bemessungszeitraum) mindestens drei Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren.
WAS IST MIT DEN KRANKENHÄUSERN, REHAKLINIKEN, DER BEHINDERTENHILFE UND DEN ANDEREN BEREICHEN?
Es gibt zwar bundesweit erste Krankenhäuser, die einen Bonus gewähren – diese bilden jedoch eine Ausnahme. Denn Betriebe, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sind von der Prämie ausgenommen. Das gilt auch für Krankenhäuser und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Eine Prämie ist hier rein freiwillig und deshalb gehen viele Beschäftigte in Krankenhäusern leer aus.
WER BEKOMMT WIEVIEL?
Alle Vollzeitbeschäftigte, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten (Pflegefachpersonen und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiter*innen, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte, Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung): 1.000 Euro
Vollzeitbeschäftigte, die in der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der Einrichtung mitarbeiten, sofern sie mindestens zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tätig sind.
Verwaltung, Küche, Empfang, Haustechnik, Gebäudereinigung, Garten- und Geländepflege, Wäscherei, Logistik oder Sicherheitsdienst: 667 Euro
Alle übrigen Vollzeitbeschäftigten: 334 Euro
Auszubildende in Pflegeeinrichtungen („Altenpfleger“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ sowie „Pflegefachfrau/-mann“): 600 Euro
Bundes- und Jugendfreiwilligendienstleistende in einer Pflegeeinrichtung: 100 Euro
Länder und Arbeitgeber in der Pflege könnten die Corona-Prämie außerdem ergänzend bis zur Höhe von 1.500 Euro aufstocken.
WELCHE REGELUNGEN GELTEN FÜR DEN LANDESANTEIL?
Er ist gestaffelt nach der wöchentlichen Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden beträgt der Bonus 500 Euro. Bei bis zu 25 Stunden pro Woche sind es 300 Euro, auch Auszubildende erhalten 300 Euro. Selbstständige müssen zu ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit eine Selbstauskunft abgeben.
WIE BEKOMME ICH DIE SONDERZAHLUNGEN?
In manchen Bundesländern wie dem Saarland muss die zusätzliche Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro erst beantragt werden. Dazu muss auf www.corona.saarland.de/pflegebonus erst ein Formular ausgedruckt und ausgefüllt werden. Von der Gewerkschaft Verdi gab es dafür harsche Kritik: „Die Art und Weise, wie mit den Leistungen der als systemrelevant bezeichneten Kolleg*innen umgegangen wird, ist beschämend.“, sagte Verdi-Sekretär Michael Quetting dazu.
WARUM GIBT ES KEINEN BONUS FÜR DIE KRANKENPFLEGE?
Laut Maria Tschaut von der Gewerkschaft Verdi liege der Grund dafür bei den unterschiedlichen Einkommenshöhen im Bundesgebiet. In der Altenpflege sei die Vergütung aber teilweise „ganz, ganz schlecht“ – viel schlechter als in der Krankenpflege. Die Idee des Pflegebonus entstand auch daraus, diese Unterschiede in der Bezahlung ausgleichen zu wollen. Anstelle eines einheitlichen Tarifvertrages entschied man sich vorerst für den Pflegebonus.
ERHALTE ICH AUCH DIE PRÄMIE, WENN ICH TEILZEITBESCHÄFTIGTER ODER LEIHARBEITER BIN?
Ja, auch Leiharbeiter*innen und Arbeitnehmer*innen mit einem Werkvertrag bekommen die Corona-Prämie.
Angestellte, die in dem genannten Bemessungszeitraum ganz oder teilweise in Teilzeit gearbeitet haben, erhalten die Prämie anteilig. Der Anteil ergibt sich aus den wöchentlich durchschnittlich gearbeiteten Stunden im Verhältnis zu den vollzeitbeschäftigten Kolleg*innen. Haben Teilzeitmitarbeiter*innen während der Krise mehr gearbeitet, bekommen Sie die Prämie ab 35 Stunden Arbeitszeit im Bemessungszeitraum komplett ausgezahlt.
ICH HATTE IN DER BEMESSUNGSZEIT URLAUB ODER WAR KRANKGESCHRIEBEN – BEKOMME ICH DENNOCH DIE PRÄMIE?
In solchen Fällen brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Laut Gesetzgeber sollen Unterbrechungen von bis zu 14 Kalendertagen bei der Prämie nicht ins Gewicht fallen. Und auch längere Ausfälle aufgrund von Erholungsurlaub, einem Arbeitsunfall oder einer COVID-19-Erkrankung und/oder Quarantäne haben keinen Einfluss.
WAS PASSIERT, WENN ICH WÄHREND DER CORONA-KRISE DEN ARBEITGEBER WECHSLE?
Jede*r erhält die Prämie nur einmal – ganz egal, ob er oder sie im Bemessungszeitraum bei mehr als einem Arbeitgeber gearbeitet hat. Zur Überprüfung müssen die Einrichtungen bis zum 15. Februar 2021 an die Pflegekassen die tatsächliche Auszahlung melden.
WANN WIRD DAS GELD AUSGEZAHLT?
Wichtig ist bei dem Datum der Auszahlung, seit wann ihr die Voraussetzungen für die Prämie erfüllt. Wenn ihr seit Beginn der Krise arbeitet, solltet ihr eure Prämie spätestens bis zum 15. Juli 2020 erhalten.
Solltet ihr die Bedingungen noch nicht erfüllen können, etwa weil ihr eure Stelle erst im April oder später angetreten habt, dann müsst ihr euch noch etwas gedulden und erhaltet die Prämie spätestens am 15. Dezember.
Grundsätzlich haben die Arbeitgeber die Prämien „unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlung“ an ihre Beschäftigten auszuzahlen, spätestens aber mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung.
WER FINANZIERT DIE PRÄMIE?
Der größte Teil der Kosten (zwei Drittel) wird von der Pflegeversicherung getragen. Das restliche Drittel soll von den Ländern bzw. den Arbeitgebern getragen werden. In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 soll entschieden werden, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten.
WIE WIRD DER BONUS POLITISCH UND GESELLSCHAFTLICH AUFGENOMMEN?
Die Prämie wird unterschiedlich aufgenommen. Nach und nach entscheiden sich immer mehr Länder dazu, die Prämie aufzustocken, zuletzt auch Sachsen. Auch einzelne Träger von Pflegeeinrichtungen sträuben sich gegen den Bonus.
Viel Kritik gibt es von Seiten der stationären Krankenpflege, weil sich die Pflegenden hier benachteiligt finden. Diakonie, Pflegekammer und unterschiedliche Politiker*innen und Parteien drängen darauf, dass Pfleger*innen in Krankenhäusern nicht leer ausgehen sollen.
Und ein weiterer großer und wichtiger Kritikpunkt ist, dass es sich bei dem Bonus nur um eine einmalige Zahlung handelt. Eine Bezahlung nach Tarif und bessere Arbeitsbedingungen wären dauerhaft viel besser – ein Bonus sei sogar „blanker Hohn“.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus.html
https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus/++co++9b9783a2-95e8-11ea-b579-001a4a160119
https://www.pflegemagazin-rlp.de/16-faqs-zur-corona-praemie
https://www.pflegekammer-nds.de/nachrichten-ansehen/fragen-corona-praemie