09 Jul 2021

Alles zur generalistischen Pflegeausbildung

Symbolbild Pflege
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Seit dem 01. Januar 2020 sind die verschiedenen pflegerischen Berufsausbildungen in einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Das theoretische Wissen, das den Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderpflege sowie der Altenpflege vermittelt wird, hat sich schon in der Vergangenheit oft überschnitten. Durch die generalistische Pflegeausbildung ist es möglich, die Auszubildenden für die vielseitigen Herausforderungen in der Pflegebranche zu qualifizieren. Ihnen wird ein breites, umfassenden pflegerisches Verständnis vermittelt, dass es ihnen ermöglicht, sich in Spezialgebiete schneller und effektiver einzuarbeiten.

 

Die generalistische Ausbildung – Ablauf und Aufbau

In der Regel dauert die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau drei Jahre. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen. Die Voraussetzung hierfür ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlicher Ausbildung zur Pflegehilfskraft nach Landesrecht.
Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Der Theorieunterricht umfasst ungefähr 2100 Stunden und wird in Blockform absolviert. Der Praxisanteil liegt bei einem Aufwand von circa 2500 Stunden.
Für den praktischen Teil der Ausbildung ist vorwiegend der Ausbildungsträger verantwortlich. Ausbildungsträger können unter anderem Krankenhäuser mit Akutversorgung sein, Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste. Letzteres setzt einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen voraus.
Anders als zunächst von der Bundesregierung geplant, hat man sich dafür entschieden, eine Spezialisierung nach der Grundausbildung zuzulassen. Die Grundausbildung, welche die ersten beiden Jahre einnimmt, gestaltet sich in den verschiedenen Berufen gleich. Ab dem 3. Ausbildungsjahr muss der Auszubildende sich entscheiden, ob er die generalistische Ausbildung fortsetzt (Pflegefachmann/Pflegefachfrau), eine Spezialisierung auf die Gesundheits-/Krankenpflege oder auf die Altenpflege anstrebt.

Inhaltlicher Aufbau

Der Theoretische Aufbau gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche auf. Die Kompetenzbereiche werden mit unterschiedlichem Zeitaufwand (insgesamt 2100 Stunden) in der Ausbildung behandelt. Der Kompetenzbereich „Ablauf und Organisation in Pflegeprozessen und Pflegediagnostik“ beinhaltet mit insgesamt 1000 Stunden die meiste Zeit. Darauf folgen der Bereich Kommunikation (280 Stunden) und der Bereich Interprofessionelles Handeln (300 Stunden). Abgerundet wird der theoretische Teil durch den Bereich des eigenen Handelns auf Grundlage von Gesetzen und wissenschaftlichen Erkenntnissen (jeweils 160 Stunden). In dieser Übersicht findest Du den Aufbau der praktischen Pflegeausbildung:

Erstes und zweites Ausbildungsdrittel

1. Orientierungseinsatz
Flexibel gestaltbarer Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
400 Std.

2. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen
Stationäre Akutpflege
Stationäre Langzeitpflege
Ambulante Akut-/Langzeitpflege
Jeweils 400 Std.

3. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung
Pädiatrische Versorgung
120 Std.

Summe erstes und zweites Ausbildungsdrittel: 1720 Std.

Letztes Ausbildungsdrittel

4. Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung
120 Std.

5. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes
500 Std.

6. Weitere Einsätze / Stunden zur freien Verfügung
Weiterer Einsatz (z.B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation) zur freien Verteilung im
Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes
Jeweils 80 Std.

Summe des letzten Ausbildungsdrittel:  780 Std.
Gesamtsumme: 2500 Std.

Finanzierung der Ausbildung

Für die Auszubildenden ist die Ausbildung kostenlos. Die genrealistische Ausbildung wird durch einen Landesausbildungsfonds finanziert, in dem alle Krankenhäuser, alle ambulanten, stationären und teilstationären Altenpflegeeinrichtungen sowie das Land und die Pflegeversicherung einzahlen. Das Gehalt der Auszubildenden liegt im 1. Lehrjahr bei 1100€ brutto, im 2. Lehrjahr bei 1150€ brutto und um 3. Lehrjahr bei 1250€ brutto.
Bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden wie Caritas oder Diakonie gelten in der Regel die Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen (AVR-K). Private Träger haben entweder Haustarifverträge oder handeln ihre Vergütung frei aus.
Die Auszubildenden haben verschiedene Möglichkeiten, ihr Gehalt aufzustocken: Bei der Agentur für Arbeit können sie finanzielle Unterstützung in Form der Ausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wie hoch diese Unterstützung ausfällt, hängt von dem Gehalt der Eltern und der Partner*in der Auszubildenden ab. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Alle, die eine staatlich anerkannte duale Ausbildung absolvieren, haben Anspruch auf diese finanzielle Hilfe.
Im Falle einer schulischen Ausbildung kann zwar kein BAB beantragt werden, doch stattdessen steht den Auszubildenden Unterstützung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, kurz Bafög, zu Verfügung. Hier bemisst sich die Höhe des Satzes an dem Einkommen der Auszubildenden selbst und an dem der Eltern. Um Bafög zu erhalten, musst Du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag stellen. Falls Du keinen Anspruch auf BAB oder Bafög hast und nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, gibt es die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.

Politik und Pflege

Die reformierte Pflegeausbildung ist der Versuch der Politik, mehr junge Menschen für die Pflege zu begeistern und die angehenden Pflegekräfte besser auf die Herausforderungen in diesem Berufsfeld vorbereiten. Die Gesellschaft wird immer älter und die Versorgung der älteren und kranken Menschen wird immer anspruchsvoller und komplexer. Die generalistische Pflegeausbildung soll die Pflegebranche dieser veränderten Situation anpassen.

Was kommt nach dem Abschluss?

Die meisten Auszubildenden freuen sich, wenn sie ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Nach dem ersten Hochgefühl kommt aber oft große Ratlosigkeit: Was kommt als nächstes? Für Absolventen der generalistischen Pflegeausbildung gibt es eine Vielzahl an möglichen Karrierewegen:

  • Stationäre Pflegeeinrichtungen: Hierzu zählen Alten- und Pflegeeinrichtungen bei denen täglich rund um die Uhr pflege angeboten wird.
  • Teilstationäre Pflege: Hierbei beschränkt sich die Pflege entweder auf den Tag oder die Nacht.
  • Ambulante Pflegedienste: Ambulante Pflegedienste übernehmen neben pflegerischer und hauswirtschaftlicher Unterstützung auch sonstige Dienstleistungen.
  • Kurzzeitpflege: Kurzzeitpfleger übernehmen im Falle dessen, dass die pflegenden Angehörigen eines Klienten dies nicht übernehmen können.

Durch Fort- und Weiterbildungen können sich Pflegefachkräfte auf verschiedene Themenfelder spezialisieren. Nach Deinem Abschluss kannst Du beispielsweise die Qualifikationen Praxisanleiter*in, Hygienefachkraft oder Gerontopsychiatrische Fachkraft erwerben. Dir steht auch eine akademische Laufbahn offen. Wenn Du einen Hochschulabschluss, oder eine abgeschlossene Pflegeausbildung vorweisen kannst, kannst Du ein Pflegestudium beginnen.

Hast Du Deine Pflegeausbildung schon abgeschlossen, bist Du gerade dabei oder überlegst Du noch, ob die generalistische Pflegeausbildung das Richtige für Dich ist? Erzähle uns gerne in einem Kommentar von Deinen Erfahrungen.

Quellen: 

Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz

Pflegeausbildung: www.pflegeausbildung.net

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