Nachdem die Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sich nicht einigen konnten, hat das Gesundheitsministerium neue Maßnahmen beschlossen, um den Pflegepersonalmangel zu bekämpfen. Die bereits bestehenden Personaluntergrenzen wurden 2020 um zwei weitere Vorgaben ergänzt und 2021 wurden diese wiederum aufgestockt. Wie lauten die neuen Vorgaben und sind sie wirklich sinnvoll?
Was besagen die neuen Vorgaben?
Bislang trafen die Bestimmungen über Personaluntergrenzen nur auf vier als pflegesensitiv geltende Krankenhausbereiche zu – auf die Intensivmedizin, die kardiologische, geriatrische und unfallchirurgische Abteilung. Nun wurden die pflegesensitiven Bereiche um vier weitere erweitert: die Herzchirurgie, Neurologie, Neurologie Schlaganfalleinheit und Neurologische Frührehabilitation. Ebenso wurden konkrete Zahlen für die Personaluntergrenzen in den einzelnen Bereichen festgelegt. So muss z.B. in der Kardiologie in der Tagschicht pro 10 Patient*innen eine Pflegekraft zur Verfügung stehen und in der Nachtschicht pro 20. Während der Corona-Pandemie wurden die Personaluntergrenzen zeitweise ausgesetzt, doch seit dem 01. Januar 2021 wurden noch weitere Bereiche aufgenommen. Nun gelten auch für die Pädiatrie, die pädiatrische Intensivmedizin, die Innere Medizin sowie die Unfallchirurgie Grenzwerte für die Mindestanzahl an pflegerischem Personal.
Der neue „Ganzhausansatz“
Um einem besonders heiklen Kritikpunkt an der bisherigen Handhabung der Untergrenzen entgegenzuwirken, wurde nun der sogenannte „Ganzhausansatz“ eingeführt. Dieser soll sicherstellen, dass im gesamten Krankenhaus genügend Personal zur Verfügung steht, und dass nicht Personal aus anderen Abteilungen abgezogen wird, um in den pflegesensitiven Bereichen zu arbeiten. Zusätzlich wird der „Pflegepersonalquotient“ ermittelt, der das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu dem individuellen Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt.
Reichen die neuen Maßnahmen, um den Pflegepersonalmangel zu bekämpfen?
Die Personaluntergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Im EU-weiten Vergleich steht Deutschland bei der Anzahl der Pflegekräfte pro Patient*in weit unten, aber verfügt über mehr Pflegepersonal je 1000 Einwohner als jedes andere Land der EU. Folglich gäbe es genug Pflegekräfte, wenn weniger Patientenbetten zur Verfügung stehen würden. Es herrscht ein relativer Pflegepersonalmangel, der die Folge eines auf Wettbewerb ausgerichteten Gesundheitswesens ist. Während die Kosten durch Stellenabbau gesenkt wurden, wurden die Fallzahlen erhöht, indem mehr Patienten aufgenommen und mehr Behandlungen durchgeführt wurden.
Kritik an den Personaluntergrenzen
Kritiker*innen meinen, dass die Personaluntergrenzen in der bisherigen Form nicht sinnvoll sind, da sie den tatsächlichen Pflegebedarf weder berücksichtigen noch decken. So würden die verschiedenen baulichen Gegebenheiten und die Unterschiede zwischen den einzelnen Schichten und Tagen nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus würden die Personaluntergrenzen zu Stellenabbau in anderen Abteilungen führen, wenn nicht spürbar mehr Pflegekräfte eingestellt werden würden. Die Unterversorgung bleibe, verschiebe sich nur in andere Bereiche. Pflegeheime und andere Abteilungen ohne Untergrenze seien die Leidtragenden. Ob die neu beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Missstände zu lindern, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.
Krankenhausschließungen und weniger Patient*innenbetten als Lösung?
Der Palliativmediziner und Ärztlicher Direktor des Medizinischen Zentrums Bad Lippspringe, Andreas S. Lübbe, plädiert für den Abbau überflüssiger stationärer Kapazitäten. Sie müssten auf ein internationales Maß zurückgefahren werden. Obwohl Nordrhein-Westfalen und die Niederlande auf fast die gleiche Einwohnerzahl kommen, gibt es in NRW mehr als drei Mal so viele Krankenhäuser. Die Corona-Krise könnte als Chance genutzt werden, um ein Konzept mit weniger Krankenhausbetten, aber genügend, qualifiziertem Personal auszuarbeiten.
Denkst Du, Personaluntergrenzen können dabei helfen, die Versorgungslage in deutschen Krankenhäusern zu verbessern?
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen
Tagesspiegel: background.tagesspiegel.de/gesundheit/wann-personaluntergrenzen-sinn-machen
Ärzteblatt: www.aerzteblatt.de/Pflegepersonaluntergrenzen-ab-2021-in-vier-neuen-Bereichen-geplant