23 Nov 2021

Pflegeversicherung: So wird Pflege finanziert

Symbolbild Pflegeversicherung
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Gibt es einen Pflegefall in der Familie kommen viele Fragen auf: Was für Kosten kommen auf mich zu? Was für Möglichkeiten gibt es bei der Finanzierung der Kosten? Welche Leistungen erhalte ich bei welcher Art der Pflegeversicherung? In diesem Artikel versorgen wir Dich mit den wichtigsten Fakten rund um das Thema der Pflegefinanzierung.

 

Der erste Schritt

Um im Pflegefall Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst der Pflegegrad des Pflegebedürftigen festgestellt werden. Bis 2016 gab es drei Pflegestufen, inzwischen sind es fünf Pflegegrade. Diese sind ausschlaggebend dafür, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Es gilt: Je höher die Einschränkung der Selbstständigkeit und der Alltagskompetenz der Pflegebedürftigen, desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Leistungen übernimmt die Pflegekasse. Um den Pflegegrad einer pflegebedürftigen Person feststellen zu lassen, muss ein Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend führt ein*e Gutachter*in des Medizinischen Dienstes eine Prüfung des Antrags durch und begutachtet die pflegebedürftige Person persönlich. Auf der Grundlage dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
Es kann von Vorteil sein, sich auf die Pflegebegutachtung vorzubereiten, indem man ein Pflegetagebuch führt. Darin wird der tägliche Pflege- und Betreuungsaufwand dokumentiert. So kann der Pflegebedarf eines oder einer Angehörigen besser begründet werden.

Portemonnaie mit Gesundheitskarte

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung setzt bei allen Arbeitnehmern, Auszubildenden, Rentnern und freiwillig versicherten ein. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind auch automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die Kosten für die Versicherung teilen sich Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu gleichen Teilen. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt aber nicht die gesamten Kosten für die nötigen Pflegeleistungen, die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen müssen in der Regel einen gewissen Eigenanteil beisteuern. Bei ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege werden die Kosten vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Ebenso werden alle unmittelbar medizinisch angezeigten Leistungen von der Krankenversicherung übernommen.
Grundsätzlich hängt es vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, welche Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen wird. Es ist aber die Teilfinanzierung eines Pflegedienstes, von Pflegehilfsmitteln und Sachleistungen sowie die Anpassung des Wohnraums möglich. Sollten sich die Angehörigen entscheiden, die Pflege selbst zu übernehmen, erhalten sie eine finanzielle Entschädigung und sie haben die Möglichkeit, Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Die private Pflegeversicherung

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten abdeckt, kann eine private Zusatzversicherung eine Option sein, sich gegen zu hohe Eigenbeiträge abzusichern. Es ist in jungen Jahren allerdings nur schwer abzuschätzen, wie hoch der Bedarf im Alter einmal sein wird. Insbesondere weil die Verträge für eine Zusatzversicherung ein Leben lang bestehen und die Beiträge durchaus erhöht werden können, ist eine zusätzliche Versicherung für Personen unter 50 Jahren nicht empfehlenswert. Ob eine Zusatzversicherung benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn eine Person zum Beispiel nicht mit einer Rente in ausreichender Höhe und familiärer Unterstützung rechnen kann, ist eine weitere Absicherung durchaus sinnvoll.
Bei der privaten Pflegeversicherung gibt es drei unterschiedliche Zusatzversicherungen zwischen denen gewählt werden kann:
Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung. Hierbei wird eine monatliche Rente ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt. Diese ist abhängig vom jeweiligen Hilfsumfang des Pflegebedürftigen. Die Vorteile dieser Versicherung sind, dass sie in der Regel beitragsstabil ist und bei finanziellen Engpässen die Beiträge auch ausgesetzt werden können. Bei einer Kündigung gehen zudem die Einzahlungen nicht verloren.
Die Pflegekostenversicherung übernimmt teilweise oder im Gesamten die Restpflegekosten, welche nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt werden. Man muss allerdings bedenken, dass diese Versicherungsform meist nur die tatsächlichen Pflegekosten übernimmt und weitere Ausgaben wie zum Beispiel für die Unterkunft nicht trägt.
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Pflegebedürftige pro Tag ein Tagegeld. Dieser richtet sich nach der anerkannten Pflegestufe. Wofür dieses Tagegeld genutzt wird ist in diesem Fall unerheblich. Es muss nicht zwingend für die Pflege genutzt werden, sondern kann auch im Privaten ausgegeben werden. Hier gibt es große Preisunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern. Entscheidet man sich für eine staatlich geförderte Variante ist mit deutlich schlechteren Konditionen zu rechnen als bei anderen Tagegeldversicherungen. Der Vorteil hierbei ist, dass jeder und jede aufgenommen werden muss, unabhängig von etwaigen Vorerkrankungen.

Pflegereform 2021: Entlastung für Pflegebedürftige?

Aktuell liegen die durchschnittlichen Kosten, die ein stationärer Patient selbst tragen muss, bei rund 1.800 Euro. Diese Kosten können je nach Region in Deutschland stark schwanken. In jedem Fall ist es aber viel Geld, welches die Pflegebedürftigen und häufig auch die Familie nicht zur Verfügung haben. Daher hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 2020 eine Reform der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, die unter anderem die Eigenanteile deckeln soll. Es gab viel Kritik an seinem Vorhaben und im Frühjahr wurde die Reform noch einmal überarbeitet, bevor sie im Juni 2021 verabschiedet wurde. Der überarbeitete Plan sieht vor, dass die Pflegekassen im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit 5% des Eigenanteils übernehmen, im zweiten 25%, im dritten 45% und im vierten Jahr 75%. Das hört sich zunächst nach einer spürbaren Entlastung an, aber tatsächlich nützt die Entlastung den Wenigsten, da die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einer Pflegeeinrichtung bei gerade einmal bei zweieinhalb Jahren liegt.

Quellen: 

Pflege.de: www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/

Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflegeversicherung/

Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de/pflegeantrag-und-leistungen/

Ärzteblatt: www.aerzteblatt.de/nachrichten/Bundestag-beschliesst-Pflegereform

 

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