Ein Pfleger aus Bayern wurde dabei erwischt, wie er unerlaubt einen Livestream aus einer Pflegeeinrichtung auf einer Social-Media-Plattform teilte. Während einer Nachtschicht filmte er sowohl die Räumlichkeiten der Einrichtung als auch die Bewohner*innen ohne deren Einverständnis. Eine aufmerksame Zuschauerin meldete den Vorfall den Behörden, woraufhin der Pfleger sofort suspendiert wurde. Die Ermittlungen laufen nun, und es stellt sich erneut die Frage nach dem Schutz der Privatsphäre in Pflegeeinrichtungen. Der Fall zeigt, wie dringlich klare Grenzen im Umgang mit digitalen Medien in der Pflege gezogen werden müssen, um sensible Daten und Persönlichkeitsrechte der Pflegebedürftigen zu schützen.
Bereits in der Vergangenheit haben wir über einen ähnlichen Vorfall berichtet, bei dem Pflegekräfte in einem TikTok-Livestream Patient*innen filmten. Wo liegen die Grenzen für Social Media in der Pflege? Mehr dazu in unserem Artikel: Im TikTok-Live Patient*innen filmen – Wo liegt die Grenze für Social Media in der Pflege?
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