Keine Teilhabeprüfung bei Intensivpflegegesetz?

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Intensivpflegegesetz
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Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) hat für sein Intensivpflegegesetz IPReG einen Dämpfer vom Bundesjustizministerium bekommen. Die geplante Teilhabeprüfung durch den Medizinischen Dienst solle gestrichen werden, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes. Dusel sprach sich schon vor einigen Tagen deutlich gegen Spahns Gesetzesentwurf aus und warf dem Gesundheitsminister vor, mit dem geplanten Gesetz Menschen mit Behinderungen schlechter zu stellen. Der Entwurf verstoße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und damit gegen geltendes Recht, sagte Dusel dem Evangelischen Pressedienst.

Das Gesetzgebungsverfahren war im Dezember ins Stocken geraten und soll im Februar fortgesetzt werden. Der bekannte Entwurf sieht Prüfung und Entscheidung durch den MDK vor, ob ein Patient zuhause oder stationär versorgt werden soll. Das soll nun wohl nicht mehr erfolgen.

Weitere Informationen: Behindertenbeauftragter Dusel gegen Spahns Intensivpflege-Gesetz

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