21 Jul 2023

Anerkennung ausländischer Pflegeausbildung – wie geht das?

Symbolbild Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Pflegekraft mit dunkler Hautfarbe hält hellfarbige Hände eines älteren Menschen
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Wir alle wissen: Die Pflegebranche in Deutschland ist stark vom Personalmangel betroffen. Schon heute gibt es mehr offene Stellen in der Kranken- und Altenpflege als arbeitslose Fachkräfte. Expert*innen gehen davon aus, dass zusätzliche 150.000 Pflegekräfte bis 2025 benötigt werden. Da das nicht allein mit deutschem Personal zu stemmen ist, wird Unterstützung im Ausland gesucht und ausgebildete Pflegekräfte werden rekrutiert. Bevor du als eine solche Fachkraft aus dem Ausland aber in Deutschland anfangen kannst zu arbeiten, musst du allerdings noch einiges beachten.

Welche Anforderungen musst du als ausländische/r Bewerber*in erfüllen?

Bestimmte Berufe sind in Deutschland reglementiert, wozu auch die Pflegebranche zählt. Das heißt, dass einige ausländische Berufsqualifikationen bei einer „zuständigen Stelle“ in Deutschland anerkannt werden müssen. Diese prüft, ob die Pflegeausbildung oder der Studienabschluss, die/den du im Ausland erworben hast, gleichwertig mit dem/der deutschen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass du ein Abschlusszeugnis vorweisen kannst.

Außerdem musst du eine sogenannte Berufsausbildungserlaubnis haben, bevor eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Dazu zählen folgende formale Kriterien: 

  1. Du musst Deutsch sprechen können auf dem Niveau B2 oder B1 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Der geforderte Kenntnisstand variiert von Bundesland zu Bundesland.
  2. Ein/e deutsche/r Arzt/Ärztin muss dir bescheinigen, dass du gesundheitlich für den Pflegeberuf geeignet bist.  
  3. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis darf nicht fehlen, das belegt, dass du eine weiße Weste hat – sprich: vertrauenswürdig und straffrei bist.

Wichtig: Du musst keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und auch nicht in Deutschland leben, um deine Berufsqualifikation anerkennen lassen zu können. Das geht auch alles aus dem Ausland.

Hilfe vom Anerkennungs-Finder 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erleichtert den Prozess für dich als ausländische Fachkraft mit dem sogenannten Anerkennungs-Finder. Dieser hilft dir dabei, herauszufinden, ob dein Beruf in Deutschland reglementiert ist und wenn ja, wie und wo du deine Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen kannst. In insgesamt 11 Sprachen werden Interessierte durch den intuitiven Finder geleitet.

Beratungsstelle hilft bei Anerkennung der Pflegeausbildung weiter

Bevor du den Antrag zur Anerkennung einreichst, solltest du unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen bzw. kontaktieren. So wird Fehlern und einer zu langen Bearbeitungszeit vorgebeugt.

Die Beratung ist kostenlos und hilft bei allen Themen rund um das Anerkennungsverfahren weiter. Welche Unterlagen benötige ich, wie fülle ich den Antrag aus und bei welcher offiziellen Stelle muss ich meinen Antrag einreichen? All diese Fragen werden zusammen mit dem/der Berater*in geklärt.

Tipp: Passende Beratungsstellen können auch ganz einfach im Anerkennungs-Finder gefunden werden.

Anerkennungsergebnis nach 3 bis 4 Monaten

Nach der erfolgreichen Beratung, muss der Antrag bei einer „zuständigen Stelle“ eingereicht werden, die ihn prüft. Das kann zum Beispiel eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Fehlen dir Dokumente, wird dir Bescheid gegeben. Nach drei bis vier Monaten ist das Anerkennungsverfahren in der Regel abgeschlossen. Danach erhältst du das Ergebnis und weißt, ob du in Deutschland als Pflegekraft arbeiten darfst.

„Keine“ oder „teilweise“ Anerkennung der Pflegeausbildung – was nun?

Es kann passieren, dass im Bescheid das Ergebnis „teilweise“ Anerkennung steht. Das bedeutet, dass deine Pflegeausbildung/dein Pflegeabschluss, die/den du im Ausland erworben hast, nicht alle Kriterien erfüllt, um für die deutschen Pflegebranche zugelassen zu werden.

Aber keine Sorge: Du hast die Möglichkeit, sogenannte Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen zu absolvieren. Solltest du dafür nach Deutschland kommen müssen, kannst du ein befristetes Visum erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Anerkennungsbescheid steht, dass noch praktische oder theoretische Kenntnisse fehlen. 

Gibt es wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf in der Pflege, wird deine ausländische Berufsqualifikation nicht anerkannt. 2021 traf das allerdings nur auf zwei Prozent aller Anerkennungsanträge zu. Solltest du trotzdem davon betroffen sein, kannst du vorerst nicht in Deutschland arbeiten. Möchtest du an deinem Wunsch festhalten, in der Pflege in Deutschland zu arbeiten, empfehlen wir dir folgendes:

  1. Verliere nicht den Mut. 
  2. Lies im Ablehnungsbescheid nach, welche Qualifikationen dir noch fehlen.
  3. Hol die dir fehlenden Qualifikationen nach.
  4. Stelle den Antrag auf Anerkennung erneut.

Automatische Anerkennung erleichtert Verfahren

Für sieben Berufe gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz eine vereinfachte Regelung: die automatische Anerkennung. Das bedeutet, dass bestimmte reglementierte Berufe immer als gleichwertig angesehen werden. Dazu zählen Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Tierarzt/-ärztin, Apotheker*innen, Pflegefachmänner/-frauen, Hebammen und Architekt*innen.

Bei der automatischen Anerkennung entfällt die Prüfung der individuellen Ausbildungsinhalte. Warum das geht? Weil sich die Mitglieds- und Vertragsstaaten auf bestimmte Mindestanforderungen geeinigt haben, die die Ausbildung erfüllen muss. Das hat positive, aber auch negative Seiten. Wenn zum Beispiel „nur“ Mindestanforderungen an eine Pflegefachkraft gestellt werden, könnte die Pflegequalität darunter leiden, weil ihr eventuell spezifisches Wissen fehlt. Positiv ist daran, dass das Verfahren beschleunigt wird und schneller mehr Pflegefachkräfte in Deutschland in den Beruf starten können.

Wichtig zu wissen: Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag gestellt werden.

Bis zu 600 Euro kostet die Anerkennung

Erst die Kohle und dann das Vergnügen: Wer in Deutschland in der Pflege arbeiten möchte, sollte sparen, denn schon das Anerkennungsverfahren ist nicht günstig. Bis zu 600 Euro kann es kosten. Benötigt man Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungslehrgänge, wird das Ganze noch teurer. Die gute Nachricht: Es gibt finanzielle Unterstützung für Antragstellende, zum Beispiel durch die Bundesagentur für Arbeit, Förderprogramme in den Bundesländern und den Anerkennungszuschuss des Bundes.

 

Auch interessant: Bundesregierung plant Anwerbung von Pflegekräften aus Brasilien

Weitere Infos und Hilfe findest du hier:

Infos in 11 Sprachen zur Anerkennung: www.anerkennung-in-deutschland.de

Erklärvideo – Anerkennung (Deutsch): www.youtube.com/anerkennung-deutsch

Erklärvideo – Recognition (Englisch): www.youtube.com/recognition-english

Hotline “Arbeiten und Leben in Deutschland”: +49 30 1815 – 1111

Persönliche Beratung in einigen Auslandshandelskammern durch das Projekt “Pro Recognition“: www.anerkennung-in-deutschland.de/prorecognition

Make it in Germany: www.youtube.com/@MakeitinGermanycom

Visum: www.make-it-in-germany.com/visum-aufenthalt

Visa: www.make-it-in-germany.com/visa-residence

Erfahrungsberichte: www.anerkennung-in-deutschland.de/erfahrungsberichte

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