16 Jan 2021

Die Palliativpflege – Ein besonderes Versorgungskonzept

Symbolbild Palliativpflege
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Der Wunsch der meisten älteren Menschen ist es, im eigenen Zuhause zu sterben. Doch blickt man der Realität entgegen lässt sich feststellen, dass nach Schätzungen circa die Hälfte aller Menschen in einem Krankenhaus und jeder Fünfte, also 20%, in einem Pflegeheim versterben. Die Palliativpflege ist ein besonderes Versorgungskonzept, das die Betroffenen während des Sterbeprozesses begleitet.

 

Was ist die Palliativpflege?

Die Palliativpflege beginnt in dem Moment, in dem der Krankheitsverlauf und die Krankheitssymptome eines Menschen nicht mehr therapierbar sind. Ab diesem Zeitpunkt verfolgt sie das Ziel, den Patient*innen trotz ihrer Krankheiten die Teilhabe am täglichen Leben zu ermöglichen. Dazu versucht die Palliativpflege die Symptome der Betroffenen soweit es geht zu reduzieren und Schmerzen entgegenzuwirken. Beispielsweise gilt es Wunden zu behandeln, bei Atemnot zu helfen oder in stressigen Momenten beruhigend auf sie einzuwirken. Die Palliativpflege umfasst unglaublich viele Aufgabenbereiche. Um dennoch die bestmögliche Pflege bieten zu können und der Situation der Patient*innen gerecht zu werden, ist ein dementsprechend breit aufgestelltes Team notwendig. Unter anderem zählen dazu Ärzt*innen und Pflegefachkräfte, Psycholog*innen, Seelsorger*innen oder Sozialarbeiter*innen sowie verschiedene Pflegedienste und ehrenamtliche Hospizmitarbeiter*innen. Die gesamte Behandlung ist dabei individuell auf die Patient*innen zugeschnitten. Gleichzeitig ist die Palliativpflege auch für die Angehörigen da und hilft ihnen dabei, bis zum Tod der Patient*innen seelische und soziale Probleme zu anzugehen.

Wo findet die Palliativpflege statt?

Es gibt zwei Arten, auf die Patient*innen Palliativpflege erhalten können. Zum einen können Pflegeheime diese anbieten. In welchem Umfang das möglich ist, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Einrichtungen und hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umgang der Mitarbeiter*innen mit dem Sterbeprozess oder der allgemeinen Haltung der Heimleitung dem Thema gegenüber. Allerdings fangen immer mehr Pflegeeinrichtungen an, Konzepte zur Sterbebegleitung zu entwickeln. Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine ambulante Palliativpflege in Anspruch zu nehmen. Diese kommt auch dem Wunsch der meisten Personen entgegen, im eigenen Zuhause zu sterben und die verbleibende Zeit in ihrer vertrauten Umgebung zu verbringen.

Schwerkranke haben einen Anspruch auf ambulante Palliativpflege

Patient*innen, die an einer fortschreitenden bzw. schon weit fortgeschrittenen sowie unheilbaren Erkrankung leiden und eine besonders umfassende Versorgung benötigen, haben seit 2007 Anspruch auf die sogenannte „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“, auch SAPV. Neben der Verordnung durch den/die Haus- oder Krankenhausärzt*in benötigen die Patient*innen zusätzlich eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse, um diesen Anspruch geltend zu machen. Die SAPV beinhaltet die Schmerztherapie und die Behandlung der Symptome, aber gleichzeitig auch die ausführliche Beratung der Betroffenen und ihren Angehörigen, Hilfe bei dem Verfassen des Patient*innenwillens und die einfühlsame Betreuung aller Beteiligten.

Quellen:

DHPV: www.dhpv.de/themen_hospiz-palliativ

pflege.de: www.pflege.de/altenpflege/palliativpflege/

Klinikum Uni München: www.klinikum.uni-muenchen.de/Klinik-fuer-Palliativmedizin/

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