Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor fünf Jahren ist das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aufgehoben – eine neue gesetzliche Regelung fehlt jedoch weiterhin. Die Caritas drängt auf eine klare Regelung und betont die Bedeutung der Suizidprävention.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa fordert, dass Suizidassistenz und Prävention als Teil der sozialen Fürsorge politisch priorisiert werden. Der katholische Verband steht einer Normalisierung des assistierten Suizids kritisch gegenüber und warnt vor Risiken für pflegebedürftige Menschen, die sich aus Angst vor Einsamkeit oder Überlastung als Belastung empfinden könnten.
Auch für Pflegeeinrichtungen sei die rechtliche Unsicherheit problematisch. Laut einer Caritas-Umfrage fühlen sich 64 % der befragten Pflegeheime unsicher, wenn Suizidhilfevereine in ihre Einrichtungen kommen. Die Caritas schlägt daher ein Werbeverbot sowie Zugangsbeschränkungen für Sterbehelfer in Pflegeheimen vor.
Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 spielte das Thema kaum eine Rolle. Die Union, die nun die Regierungsbildung anführt, lehnt das Recht auf Suizidassistenz in ihrem Wahlprogramm grundsätzlich ab – trotz des Verfassungsgerichtsurteils.