Seit dem Jahr 2022 erhalten pflegebedürftige Personen in stationären Einrichtungen zusätzlich zu ihren eigenen Anteilen Leistungszuschläge von der Sozialen Pflegeversicherung. Die Kosten dafür scheinen allerdings deutlich höher als bisher angenommen: Ursprünglich prognostizierte das Bundesgesundheitsministerium einen jährlichen Kostenzuwachs von 2,5 Milliarden Euro. Laut einer aktuellen Studie des IGES-Instituts, welche der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) in Auftrag gegeben hat, beliefen sich die tatsächlichen Ausgaben im ersten Jahr bereits auf 3,6 Milliarden und im Folgejahr auf 6,4 Milliarden Euro. Sollte sich der aktuelle Trend fortführen, so könnten die Kosten bis zum Ende dieser Legislaturperiode auf bis zu 9,4 Milliarden Euro anwachsen.
Der Hauptgrund dafür ist die ineffiziente Verteilung der Zuschüsse: So würden überwiegend Haushalte subventioniert werden, welche den Eigenanteil selbst finanzieren könnten. Das liegt an dem hohen Altersvermögen vieler Leistungsbeziehender – das durchschnittliche Vermögen privater Haushalte liegt in der Altersgruppe 65–74 bei etwa 212.000 Euro.
Der PKV-Verband kritisiert die Tatsache, dass wohlhabende Gruppen auf Kosten der Steuerzahlenden finanziert werden. Thomas Brahm, Verbandsvorsitzender des PKV-Verbandes, fordert die Bundesregierung dazu auf, zu handeln, indem sie die Eigenverantwortung stärkt und die private Vorsorge fördert.
Ursprünglich wurden die Zuschläge eingeführt, um bedürftige Pflegeheimbewohnende zu entlasten. Gestaffelt übernimmt die Pflegeversicherung im ersten Jahr 15 %, im zweiten 30 %, im dritten 50 % und ab dem vierten Jahr 75 % der Heimkosten für Bedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
Quellen
aerzteblatt.de
altenpflege-online.net