Immer mehr Pflegeheime geraten in finanzielle Problemsituationen durch ausbleibende Zahlungen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um den Eigenanteil der Bewohnerinnen, sondern um die Kostenübernahme durch Sozialämter. Bereits im Mai beklagte der Arbeitgeberverband Pflege die ausbleibenden Zahlungen von Sozialämtern. Laut Verbandspräsident Greiner gingen Pflegeeinrichtungen häufig monatelang in Vorleistung, um die Versorgung von Patient*innen sicherzustellen.
Nun ereignete sich ein besonders ungewöhnlicher, allerdings auch öffentlichkeitswirksamer Fall: Einem Pflegeheimbewohner in einer Einrichtung der BFR Spiegelberg GmbH wurde aufgrund ausbleibender Sozialhilfe der Heimplatz gekündigt – natürlich nur symbolisch. Das Sozialamt des Landkreises Heilbronn versäumte es mehr als ein Jahr lang, den Antrag „Hilfe zur Pflege“ des Bewohners zu bearbeiten. Am 15. Juli wurde symbolisch der Koffer des Bewohners am Landratsamt abgegeben. Noch am selben Tag folgte die Kostenzusage des Sozialamts.
Dies ist bei Weitem kein Einzelfall. Dasselbe Pflegeheim habe ähnliche Probleme mit den Kostenübernahmen von sechs weiteren Bewohner*innen. Die Geschäftsleitung glaubt nicht mehr nur an eine bürokratische Verzögerung, sondern bewertet die Situation als systematische Aushöhlung des pflegerischen Versorgungsnetzes.
Um das Problem anzugehen, fordern Kommunalverbände grundlegende Änderungen: Laut André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, soll auch bei Sozialhilfen die Einführung von Pauschalen geprüft werden – ähnlich den unterschiedlichen Stufen in der Pflegeversicherung. Vertreter von Trägerverbänden, wie zum Beispiel Thomas Knieling, Geschäftsführer des VDAB, fordern verbindliche Verfahrensweisen. Laut Knieling sollen bundesweit klare Fristen und verbindliche, standardisierte Abläufe festgelegt werden. Für Übergangszeiten müssten zudem schnell Vorschüsse ausgezahlt werden. Diese Forderungen teilt auch die Spiegelberg GmbH.
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