Am ersten Juli sind die Pflegemindestlöhne auf die dritte Erhöhungsstufe gestiegen. Damit liegt der Anspruch für Pflegekräfte – unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder teilstationär tätig sind – über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die genaue Höhe richtet sich nach der individuellen Qualifikation:
• Pflegehilfskräfte haben Anspruch auf mindestens 16,10 € pro Stunde
• Qualifizierte Pflegehilfskräfte haben Anspruch auf mindestens 17,35 € pro Stunde
• Pflegefachkräfte haben Anspruch auf mindestens 20,50 € pro Stunde
Die Änderung erfolgt gemäß der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche. Diese verbessert die Arbeitsbedingungen in der Pflege auch in weiteren Bereichen: So haben Pflegekräfte beispielsweise seit Februar 2024 Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr – sofern keine anderen tariflichen Regelungen greifen.
Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), bewertet den Anstieg als gute Nachricht, an deren Durchsetzung ver.di beteiligt gewesen sei. Bühler sieht den Pflegemindestlohn als notwendig, da er das Lohndumping – insbesondere in kommerziellen Pflegeunternehmen – beendet habe. Insgesamt blickt sie positiv auf die Entwicklung der Pflegelöhne, betont jedoch, dass die Arbeit noch nicht getan sei. Vor allem die Arbeitsbedingungen müssten verbessert werden, um die Attraktivität des Berufs zu steigern. Nur so ließen sich die kommenden demografisch bedingten Herausforderungen bewältigen.
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