1,7 Millionen Senior*innen verließen Deutschland nach Ende ihrer Erwerbstätigkeit und leben nun im Ausland. Mit dem Alter kommen aber auch häufig Krankheiten auf sie zu und viele haben ein Anrecht darauf, Pflegegeld zu beziehen. Dieses Anrecht steht ihnen auch im europäischen Ausland zu. Spitzenreiter und Lieblingsland für pensionierte Auswander*innen ist Spanien.
Vom Prozedere her muss aber auch bei im europäischen Ausland lebenden Deutschen erstmalig und regelmäßig eine Begutachtung vollzogen werden. Diese führt der Medizinische Dienst (MD) durch. Solche internationalen Begutachtungen werden im Vergleich der letzten zehn Jahre mittlerweile doppelt so oft durchgeführt.
Hierfür werden aber keine in Deutschland lebenden Mitarbeiter*innen des MD nach z. B. Spanien eingeflogen. Vor Ort lebende deutsche Ärzt*innen und Pflegefachkräfte unterstützen den MD hierbei. Somit kommt kein unermesslich hoher wirtschaftlicher oder organisatorischer Aufwand dadurch zustande.
Im Gegensatz zu Rentner*innen, die in Deutschland leben, werden die im Ausland lebenden Rentner*innen nur mit monetären Leistungen der Pflegekassen versorgt.
Quelle:
www.noz.de