Nachdem sie ursprünglich für Mitte Februar geplant war, jedoch aufgrund von technischen Mängeln verschoben werden musste, ist nun die elektronische Patient*innenakte ab dem 29. April für alle Leistungsbringer bundesweit freigeschaltet. Ab Oktober sind diese dazu verpflichtet, die ePA mit relevanten Daten zu befüllen. Ab Januar drohen bei Nichteinhaltung dieser Pflicht Sanktionen.
Die elektronische Patient*innenakte ermöglicht es den Leistungsbringern, medizinische Daten von Patient*innen, wie Arztberichte oder Medikamentenpläne zentral und sicher zu speichern.
Seit Mitte Januar laufen Tests zum Einsatz der ePA in den Pilotregionen Franken, Hamburg und in Teilen NRWs. Bei diesen haben sich jedoch Probleme bei der Umsetzung gezeigt: Einige Arztpraxen berichten von technischen Problemen und Schwierigkeiten bei der Integration der ePA in die Praxisabläufe.
Ebenfalls bedenklich ist die Sicherheit der elektronischen Patient*innenakte. Der Chaos Computer Club wies bereits 2024 auf Sicherheitslücken in der ePA hin. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigte zwar in einem Brief an die Gesellschafter*innen der Gematik, dass Sicherheitslücken geschlossen worden seien, der CCC sieht dies jedoch kritisch: Die erbrachten Updates seien ungeeignet, die sicherheitstechnischen Mängel auszugleichen.
Allerdings bietet die ePA auch Chancen: So können Ärztinnen und Ärzte genauere Diagnosen stellen, Doppeluntersuchungen können vermieden werden und behandlungsrelevante Informationen können schneller und einfacher abgerufen werden. Dadurch können in manchen Fällen sogar Leben gerettet werden.
Alle gesetzlich Versicherten bekommen seit dem 15. Januar automatisch und kostenfrei eine ePA angelegt. Diese funktioniert nach dem Opt-out-Prinzip: Wer seine Daten nicht in der Akte speichern lassen möchte, muss dem aktiv widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt also für Patient*innen freiwillig.
Quellen: