Ingesamt 63% der Befragten haben die Praxisanleitung von befriedigend bis nicht ausreichend bewertet. Das kann nicht der Anspruch innerhalb der Ausbildung oder des Studiums im Bereich der Praxisanleitung sein. 49 Prozent der Befragten gaben an, dass in manchen Praxisphasen keine einzige Praxisanleiter*innenstunde integriert war.
Dabei ist es Prüfungsvoraussetzung, dass 10% der Ausbildungszeit in der Praxisanleitung stattfinden. Die Folgen sind eine lückenhafte Ausbildung. Somit können schneller Fehler in der späteren Praxis auftreten und die Azubis fühlen sich durch die schlechte Vorbereitung nicht fähig, den Beruf auszuüben. Dadurch wird ihnen das nötige Selbstverständnis und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, die in diesem Job, wo ihnen Verantwortung über Menschenleben gegeben wird, verwehrt. Das ist unfair und gefährlich. Zudem wird ihnen keine andere Wahl gelassen, als in den Angaben über (nicht-)erfüllte Praxisanleitungsstunden zu lügen. Denn sonst können sie die Prüfung nicht ablegen.
Die Qualität durchgeführter Praxisanleitungen lässt zudem auch zu Wünschen übrig. Oft findet sie zwischen Tür und Angel statt. Dass diese Zustände zum Leidwesen von Auszubildenden und Studierenden sind, muss laut DBfK schnellstens verändert werden.
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