Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 eine Entschließung verabschiedet, die darauf abzielt, die Nutzung von Zeitarbeitskräften in der Pflege einzuschränken. Die Initiative, die aus Bayern stammt, schlägt vor, Springerpool-Systeme zu unterstützen, um die Flexibilität zu erhöhen, ohne die Pflegebedürftigen zusätzlich zu belasten. Ziel ist es, rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, Gehaltsobergrenzen für Zeitarbeitsfirmen festzulegen und ihre finanzielle Beteiligung an der Pflegeausbildung zu überprüfen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) unterstützt einen Gehaltsdeckel für Zeitarbeitsfirmen, während der Deutsche Pflegerat (DPR) die Bildung von Springerpool-Systemen befürwortet, unter der Bedingung ausreichender Stammpersonalressourcen. Warum das Ganze? Die Leiharbeit wirke sich immer negativer auf die Qualität der Versorgung von Pflegebedürftigen und auch auf die Arbeitsbedingungen des Stammpersonals aus.