Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 den Entwurf für das Pflegekompetenzgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Eigenständigkeit und Verantwortung von Pflegefachkräften im deutschen Gesundheitssystem deutlich zu stärken.
Künftig sollen Pflegekräfte mit einer speziellen Qualifikation eigenständig bestimmte Leistungen verordnen können, darunter häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen sowie ausgewählte Arzneimittel. Zudem plant das Gesetz die Einführung eines neuen Berufsbildes: Die sogenannte “Advanced Practice Nurse” (APN). Diese Pflegekräfte mit einem abgeschlossenen Masterstudium sollen heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich ausüben dürfen – ein Novum im deutschen Gesundheitssystem.
Ein weiterer zentraler Aspekt des Pflegekompetenzgesetzes ist die Modernisierung und Stärkung der Ausbildung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Ziel ist es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, den Fachkräftemangel langfristig zu bekämpfen und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung zu steigern.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Stellung der Pflegekräfte nachhaltig stärken und einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung leisten.