10 Okt. 2024

Ampel-Einigung zur Krankenhausreform: Bei Ärztemangel in die Klinik

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Die Ampelkoalition hat sich mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf wichtige Änderungen der Krankenhausreform geeinigt. Eine der zentralen Neuerungen betrifft den Zugang zu Kliniken: Künftig dürfen Patient*innen bei Ärztemangel in ihrer Region auch ohne Überweisung in Krankenhäuser zur Behandlung gehen. Dies gilt insbesondere für sogenannte „Sicherstellungshäuser“, Bundeswehrkrankenhäuser und die geplanten „sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen“. Diese Kliniken sollen eine medizinische Grundversorgung bieten und sich auch um ältere Menschen nach Operationen kümmern. Besonders für Kinder und Jugendliche werden Kliniken bundesweit für bestimmte ambulante Behandlungen geöffnet.

Ziel der Reform ist es, die starre Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufzubrechen und den Zugang zu medizinischen Leistungen zu verbessern. Lauterbach betonte, dass es nicht vermittelbar sei, Patient*innen den Zugang zu Kliniken zu verwehren, während Facharzttermine schwer zu bekommen seien.

Eine weitere Neuerung: Auch die private Krankenversicherung (PKV) soll sich am Umbau der Kliniklandschaft beteiligen. Ein geplanter „Transformationsfonds“ von 50 Milliarden Euro, der bisher von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden sollte, soll nun auch durch Beiträge der PKV ergänzt werden.

Ob die Reform wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bleibt offen. Der Bundesrat könnte den Prozess verzögern, wenn er Mitte November den Vermittlungsausschuss anruft. Lauterbach zeigte sich jedoch optimistisch, dass die Reform rechtzeitig verabschiedet wird.

Quelle: rnd.de

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