Frischen Sie Ihr Wissen aus Ihrer Qualifizierung zur Betreuungskraft auf und reflektieren Sie Ihre berufliche Praxis anhand verschiedener, betreuungsrelevanter Themen!
Mit dieser Fortbildung folgen Sie der Verpflichtung, als anerkannte Betreuungskraft nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden Fortbildung nachzuweisen.