Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels hat das Kultusministerium in Niedersachsen zusätzlich zur regulären zweijährigen Ausbildung neue Möglichkeiten geschaffen, um die staatlich geprüfte Pflegeassistenz zu erlangen:
• Wer interessiert ist und Vorerfahrungen in der Pflege hat oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf vorweisen kann, kann direkt in das zweite Ausbildungsjahr der Pflegeassistenz einsteigen.
• Langjährig Berufserfahrene in der Pflege können ab dem ersten August 2025 in 19 Berufsschulen einen Kurzbildungsgang zur Pflegeassistenz, welcher insgesamt 320 Stunden umfasst, absolvieren. Anschließend folgt eine Prüfung, durch die der Abschluss erlangt werden kann.
• Auszubildende zur Pflegekraft haben einen besonderen Vorteil: Sie erwerben nach ihrer Zwischenprüfung bei einer mindestens ausreichenden Leistung automatisch den Abschluss als staatlich geprüfte Pflegeassistenz. Dies gilt auch rückwirkend bis zum Beginn der generalistischen Pflegeausbildung.
Damit Interessierte den richtigen Weg zu finden, wurde in Hannover eine neue Beratungsstelle im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung eingerichtet. Kultusministerin Julia Willie Hamburg erhofft sich einen Gewinn an dringend benötigten qualifizierten Assistenzkräften in der Pflege.
Der Kurzausbildungsgang steht vorerst nur in Niedersachsen zur Verfügung. Das Bundeskabinett hat allerdings noch unter der ehemaligen Ampelregierung eine Vereinheitlichung für die Pflegefachassistenzausbildung für 2027 beschlossen. Die bundesweit einheitliche Ausbildung soll 18 Monate andauern. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet worden, Gesundheitsministerin Warken hat allerdings angekündigt, das Gesetz noch diesen Sommer durch das Kabinett bringen zu wollen.
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